sind Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen, Friedrichswall
5, 30159 Hannover.
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"
ergibt sich aus der Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer
Niedersachsen (Bundesrepublik Deutschland).
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Regelungen des Niedersächsischen
Architektengesetzes (NArchtG), insbesondere den Pflichten aus
§ 24 NArchtG. Der Text des NArchtG kann über die [ Homepage
] der Architektenkammer Niedersachsen eingesehen werden.
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